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A-4 Planungsleistungen






A-4.1 Leistungsbild Rückbauplanung

Vorbemerkung

Das folgende Leistungsbild deckt die erforderlichen Arbeitsschritte/Leistungen für jegliche Rückbaumaßnahmen ab und dient somit auch als „Checkliste“ für die Vorbereitung einer solchen Maßnahme. Dabei reicht die Facette der Rückbaumaßnahmen von der einfachen Verlegung einer Trennwand bis hin zur kompletten Liegenschaftsfreimachung. Unabhängig davon muss sich der Beauftragende oder eine von ihm eingesetzte Person mit den Anforderungen an die Rückbauplanung beschäftigen.

In jedem Fall sind die in der Spalte „Regelleistung“ dargestellten Leistungen abzuprüfen. Je nach Art und Umfang der Rückbaumaßnahme kann die Bearbeitungsintensität für einzelne oder auch mehrere Leistungsschritte sehr gering oder überhaupt nicht erforderlich sein. Dieses ist in Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung zu berücksichtigen und entsprechend bei der Honorarfindung zu beachten.

Im Bereich „Eventualleistung“ sind markante Planungsleistungen aufgenommen, die häufig im Rahmen von Rückbaumaßnahmen benötigt werden, aber auch durch weitere an der Planung und Ausführung Beteiligte übernommen werden können (z. B. SiGe-Leistungen in Verbindung mit parallel laufenden Neubaumaßnahmen). In Einzelfällen sind weitere Leistungen frei zu vereinbaren.

Wie bei anderen Leistungsbildern auch sind die zu erbringenden Planungsleistungen im Vorfeld mit dem Auftragnehmer festzulegen. Da die auszuführenden Planungsleistungen im Rückbau nicht an Tafelwerten in Anlehnung an die HOAI festzumachen sind, wird empfohlen, die Honorierung in Anlehnung an die im AHO-Heft Nr. 18 „Planungsbereich Baufeldfreimachung“ (Arbeitshilfen zur Vereinbarung von Leistungen und Honoraren für den Planungsbereich „Baufeldfreimachung“, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Baufeldfreimachung/Altlasten“, Nr. 18 der Schriftenreihe des AHO, Stand: August 2004, Bundesanzeiger) dargestellten Beispiele zugrunde zu legen.

Die folgenden Abschnitte sind wie folgt gegliedert:

Abschnitt

 

Enthaltene Leistungsphasen

Zuordnung gem. RBBau
Abschnitt E

Zuordnung gem. RBBau Abschnitt D

1

·     Grundlagenermittlung

·     Vorplanung*

Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau)

Ausgabenanmeldung – Bau (AABau – 2A/B)

2

·     Entwurfsplanung

·     Genehmigungsplanung

Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau)

Nach Genehmigung Abarbeitung der weiteren Leistungsphasen der Abschnitte 2 und 3 ohne weitere Trennung / Unterbrechung

3

 Ausführungsvorbereitung mit

·      Ausführungsplanung

·      Vorbereiten der Vergabe

·      Mitwirken bei der Vergabe

Ausführungsvorbereitung

4

 Überwachung und 
 Dokumentation mit

·     Bauoberleitung

·     Fachtechnischer Bauleitung

·     Dokumentation

Überwachung und Dokumentation

Überwachung und
Dokumentation

* Teile der Vorplanung fallen in die EW-Bau



Abschnitt 1: Grundlagenermittlung/Vorplanung

Grundlagenermittlung

In Abhängigkeit vom angewendeten Regelverfahren ist die Grundlagenermittlung mit der „Grundlagenzusammenstellung“ der „Bestandsaufnahme und Erstbewertung“ abzustimmen, da eine Vielzahl von Unterlagen und deren Bewertung gleichzusetzen ist.

Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind folgende Informationen zusammenzustellen bzw. Aufgaben zu bearbeiten:

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Klären der Aufgabenstellung

·    Ermitteln der Nutzungsabsichten und Anforderungen des Nutzers an das Objekt / an die Liegenschaft

·    Ermitteln der Randbedingungen (Kosten, Zeit, Ort etc.)

·    Beraten zum gesamten Leistungsbedarf einschließlich Durchführung einer initialen Ortsbegehung

 

In einem Aufklärungsgespräch sowie in der Auswertung vorhandener Unterlagen und einer initialen Ortsbegehung sind die Absichten des Bauherren zu erkennen und zu verstehen. Dabei sind die wesentlichen Eckpunkte des Projektes herauszuarbeiten. Als Eckpunkte gelten unter anderem

·    Zustand des Objektes,

·    die Nutzungsabsicht,

·    der Realisierungszeitraum und

·    die finanzielle Ausstattung des Gesamtprojektes.

Darüber hinaus ist abzuklären, ob durch den Bauherren bereits weitere General- oder Fachplaner eingeschaltet und welche Aufgaben diesen übertragen wurden.

 

·    Beschaffen der verfügbaren Bestandsunterlagen einschließlich Unterlagen zu ggf.  durchgeführten technischen Untersuchungen

·    Bewerten der verfügbaren Daten und Konkretisieren der Zielvorstellungen im Hinblick auf Aktualität und Durchführbarkeit

·    Ermitteln des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten

Seitens des AG sind alle Unterlagen, insbesondere Pläne, Gutachten und andere bautechnische Dokumente, aus denen die verwendeten Baustoffe, Bauteile und Einbauten hervorgehen, zu übergeben.

Die Unterlagen sind auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und Aussagefähigkeit zu überprüfen und zu bewerten.

Anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie den v.g. Leistungen hat der Planer den Auftraggeber/Bauherren hinsichtlich weiterer erforderlicher Leistungen zu beraten.

 

·    Vervollständigen/ggf. Aktualisieren der vorhandenen Unterlagen, Daten und Informationen, wenn nötig durch zusätzliche Untersuchungen, soweit diese nicht dem Leistungsumfang der „Bestandsaufnahme und Erstbewertung“ und/oder der „Technischen Untersuchung“ entsprechen (z. B. technische Untersuchungen zur Konstruktion des Rückbauobjektes).

·    Erstellen von Bestandsplänen (z. B. Gebäude, Versorgungsinfrastruktur, Außenanlagen etc.).

 

·    Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

·    Zusammenfassen der Ergebnisse in Berichtsform

Das gilt insbesondere auch für erforderliche Leistungen, die in die Geltungsbereiche anderer Baufachlicher Richtlinien des Bundes fallen und im kausalen Zusammenhang mit dem Rückbauvorhaben stehen. Daraus abzuleitender Planungs- und/oder Untersuchungsbedarf ist nach den Verfahrensanweisungen der entsprechenden Baufachlichen Richtlinien durchzuführen.

Neben den genannten Eventualleistungen kann auch die Erfordernis zur Durchführung 

·    der „Bestandsaufnahme und Erstbewertung“ sowie

·    der „Technischen Untersuchung“

in Teilen oder im Ganzen gegeben sein. Falls entsprechende Leistungen zu erbringen sind, ist der weitere Planungsablauf bis zur Vorlage der Ergebnisse zu unterbrechen.

·     Zusammenstellung des erforderlichen Leistungsumfangs und Aufstellen der Leistungsbeschreibungen/
Leistungsverzeichnisse für die zusätzlichen Untersuchungen

·     Mitwirken bei der Vergabe

 

 



Vorplanung

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Analyse der Grundlagen

·    Abstimmen der Zielvorstellungen

Diese Regelleistungen sind nur dann zu erbringen, wenn erst ab dieser Leistungsphase Dritte beauftragt werden, der Planer zwischen Grundlagenermittlung und Vorplanung gewechselt werden soll und/oder aufgrund von langfristigen Unterbrechungen ggf. Zielstellungen/Anforderungen geändert wurden.

 

·    Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Merkmale des Objektes, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

·    Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

·    Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

Für das Rückbauobjekt sind unter Berücksichtigung der Zielvorgaben die möglichen Herangehensweisen zu prüfen. Im Wesentlichen sind dabei die konstruktiven Merkmale, die verwendeten Baustoffe und -produkte unter Berücksichtigung ihrer stofflichen Eigenschaften sowie die örtlichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Rückbauverfahren und die zugehörigen Bauabläufe auf ihre Eignung zu prüfen.

In besonderen Fällen, z. B. bei „Bestandsmaßnahmen“, kann eine Prüfung von alternativen Verfahren durch Vorversuche erforderlich sein (z. B. Ausbauverfahren Asbest oder Versiegelung etc.).

Ergebnisse, die das Objekt/Baufeld sowie die damit verbundenen Leistungen betreffen und in den Geltungsbereich anderer Baufachlicher Richtlinien des Bundes fallen, sind bei der Erstellung des Planungskonzeptes einzuarbeiten.

·    Vorbereiten erforderlicher Vorversuche zur vergleichenden Bewertung von Sanierungsalternativen einschl. Mittelbedarfsplanung

·    Vergabe der Vorversuche an Dritte

·    Überwachung / Dokumentation der Vorversuche

·    Einarbeitung von Planungs-/Untersuchungs-ergebnissen aus den Geltungsbereichen anderer Baufachlicher Richtlinien des Bundes (z. B. BFR BoGwS, BFR KMR etc.)

·    Aufstellen eines objektspezifischen Schadstoff- und Abfallkatasters einschl. Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten sowie der anfallenden Mengen und Abfallschlüssel (Abfallentsorgungskonzept)

·    Kostenermittlung „ES-Bau“ in Anlehnung an die DIN 276

·    Zusammenstellung aller Unterlagen für die „ES-Bau“

Je nach Art und Umfang der Maßnahmen kann die Erfordernis zur Erstellung eines SiGe-Plans gem. BauStellV erforderlich sein. Ggf. ist ein SiGeKo auch in der Ausführungsphase einzusetzen.

Anforderungen der Rückbauverfahren im Hinblick auf die geltenden „Technischen Regeln“ sind zu berücksichtigen (z. B. TRGS 519 – Asbest).

Gleiches gilt für die Erstellung eins A+S-Plans gem. BGR 128 bei Vorhandensein von Kontaminationen im Rückbauobjekt.

Die Regelleistungen zur „Kostenermittlung“ und zur „Zusammenstellung“ sind nur im Zusammenhang mit RBBau, Abschnitt E „Große Baumaßnahmen“ zu erbringen.

·     Erarbeiten und Darstellen des Arbeitsverfahrens und Darlegen der Notwendigkeit eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß BGR 128 sowie eines SiGe-Plans gem. BauStellV

 


Werden Planungsleistungen im Rahmen der RBBau, Abschnitt E „Große Baumaßnahmen“ durchgeführt, so ist die Vorplanung an dieser Stelle bis zur Genehmigung der „Entscheidungsunterlage Bau“ (ES-Bau) zu unterbrechen.

Bei Planungsleistungen gemäß RBBau, Abschnitt D „Kleine Baumaßnahmen“ sind die v.g. Leistungen in Vorbereitung der Ausgabenanmeldung – Bau (AABau – 2A/B) zu erbringen. Nach deren Genehmigung ist die Planung ohne weitere Unterbrechung bis Abschnitt 3 fortzuführen.

Nach der Genehmigung der ES-Bau ist das Verfahren bei „Großen Baumaßnahmen“ mit der „Entwurfsunterlage Bau“ (EW-Bau) gemäß RBBau, Abschnitt E mit folgenden Leistungsschritten wieder aufzunehmen:

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

·    Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

Es ist zu klären, ob die im Planungskonzept favorisierten Verfahren zum Rückbau genehmigungsrechtlich Bestand haben (z. B. Sprengungen, emissionsrechtliche Belange). Auf Basis der Verhandlungen sind ggf. Korrekturen am Planungskonzept vorzunehmen bzw. Handlungsspielräume aufzuzeigen.

 

·    Kostenschätzung (einschl. Überarbeitung der Kostenermittlung „ES-Bau“)

 

Zusammenstellen der wesentlichen Kostengrößen in Anlehnung an die DIN 276. Die Kostenschätzung ist unter Zugrundelegung marktüblicher Preise und den geschätzten Mengen/Massen durchzuführen. Vergleichbare und aktuelle Ausschreibungs- und Abrechnungsergebnisse sind heranzuziehen. Zur Gliederung/Struktur wird auf die ITVA-Arbeitshilfe „Kostenstrukturen im Flächenrecycling“ verwiesen.

 

·    Zusammenstellung/Dokumentation aller Vorplanungsergebnisse

·    Erläutern und einmaliges Präsentieren der Ergebnisse

 

·    Präsentation/Erläuterung vor verschiedenen Gremien des Auftraggebers



Abschnitt 2 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Durcharbeiten des Rückbaukonzepts unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf

Dieser Arbeitsschritt ist bei einer nicht unterbrochenen Beauftragung und zeitnahen Bearbeitung zu den vorherigen Planungsphasen eher von untergeordneter Bedeutung, da diese Arbeiten in der Regel mit Abschluss der Vorplanung bereits erledigt sind. Im Fall eines Planerwechsels ist dieser Position ein erhöhter Aufwand beizumessen. Ähnlich ist es bei nachträglichen Änderungen des Auftraggeberkonzeptes.

·    Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß BauStellV

·    Erarbeiten eines Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes inkl. Messprogramm und Immissionsschutzkonzept gemäß BGR 128

·    Überarbeiten/Erstellen des Abfallentsorgungs-konzeptes auf Basis des Schadstoff-/Abfallkatasters

·    Bauzeiten- und Kostenplan

·   Erläuterungsbericht zum Rückbau einschl. der visuellen Darstellung von Zwischenbauzuständen und des Endzustandes (Lagepläne, Schnitte etc.)

Kernstück der Entwurfsplanung ist das Aufstellen des Abfallentsorgungskonzeptes. Hierin sind sämtliche anfallenden Rückbaumassen katalogisiert nach Abfallart, Menge, Belastungsgrad und Entsorgungsweg zusammenzustellen. Parallel dazu ist der Bauzeiten- und Kostenplan aufzustellen. Es ist darauf zu achten, dass die Abläufe der einzelnen Rückbauschritte, der damit verbundenen Kosten und Entsorgungsmaßnahmen logistisch aufeinander abgestimmt sind.

Die Rückbaumaßnahme ist umfassend in der zeitlichen, technischen und logistischen Abwicklung darzustellen. Bei größeren Maßnahmen, z. B. bei mehreren Bauwerken und baulichen Anlagen, sind diese ggf. objektspezifisch darzustellen.

Im Hinblick auf die genannten Eventualleistungen ist anzumerken, dass diese insbesondere bei der Schadstoffsanierung von Gebäuden zum Tragen kommen. Hier sind beispielsweise für durchgeführte Abschottungen (Sicherungsmaßnahmen) entsprechende Überwachungsmaßnahmen zu planen, die eine langfristige Eignung des Systems sicherstellen.

·     Erarbeiten eines begleitenden Beprobungskonzeptes einschließlich Planung der Erfolgskontrollen und Abnahmen

·     Planen der Nachsorge bzw. Langzeitüberwachung beim Bauen im Bestand (Sicherungsmaßnahmen)

·    Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

Entsprechende Verhandlungen können je nach Art und Umfang der Rückbaumaßnahme einen bedeutenden Umfang im Rahmen der Planung annehmen. Während kleinere Maßnahmen im Bestand in der Regel mit einem minimalen Aufwand, z. B. mit Behörden nur in Bezug auf das Abfallmanagement oder bei Gebäudebetrieb mit entsprechenden internen Stellen, durchzuführen sind, kann es bei umfangreichen Rückbaumaßnahmen oder Schadstoffsanierungen zu mehreren Abstimmungsebenen und -runden kommen (z. B. Beeinträchtigungen von Anliegern, Gesundheitsschutz, Entsorgungsmaßnahmen, Andienungspflichten etc.)

 

·    Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgrund von Bedenken und Anregungen

 

 

·    Kostenberechnung und Vergleich mit der Kostenschätzung

Für den endgültigen Entwurf sind die Kosten zu berechnen und der Kostenschätzung gegenüberzustellen.

 

·    Erarbeiten und Zusammenstellen aller Unterlagen für die ggf. nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

In manchen Bundesländern sind Rückbaugenehmigungen einzuholen. Darüber hinaus sind in der Vorbereitung auch für die Maßnahme erforderliche Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum oder aber auch Sondergenehmigungen für Schwerlasttransporte erforderlich, die im Rahmen der Planung mit den zuständigen Behörden abzuklären sind.

In manchen Bundesländern besteht für gefährliche Abfälle eine Andienungspflicht. Die zuständige Andienungsstelle weist entsprechend der angegebenen Abfallarten die Entsorgungsstelle(n) zu. Die Antragstellung erfolgt auf Basis des Abfallentsorgungskonzeptes. Ob eine Andienungspflicht (in der Regel für gefährliche Abfälle) besteht, ist für jeden Einzelfall vorab zu klären. Die benannten Entsorgungsstellen sind dann verbindlich und im Rahmen der Ausführungsvorbereitung in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen.

·    Vorbereitung und Einholung der Entsorgungsgenehmigung bzw. der Zuweisungen zur Abfallentsorgung bei der zuständigen Andienungsstelle

·    Einreichen dieser Unterlagen

 

 

·    Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

·     Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat

·    Erläutern und Präsentieren der Ergebnisse vor einem Gremium des Auftraggebers

Festlegung des notwendigen Rahmens

·     Teilnahme an weiteren Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen.



Abschnitt 3 „Ausführungsvorbereitung“

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Durcharbeiten der Planungsunterlagen bis zur ausführungsreifen Lösung

·    Fortschreiben des Abfallentsorgungskonzeptes

·    Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

 

·    Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß Baustellenverordnung

·    Fortschreiben des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes gemäß BGR 128

·    Fortschreiben der Kostenberechnung und Vergleich mit der Kostenschätzung

 

·    Fortschreiben des begleitenden Beprobungskonzeptes

·    Zeichnerisches und rechnerisches Darstellen der Maßnahme mit allen für das Ausführen notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

 

 

·    Fortschreiben des Bestandsplans während der Ausführung, besonders mit der Erfassung von Aushubsohlen oder Baufeldebenen, von vorhandenen Bauhindernissen und von neu errichteten Gebäuden, Ausbauten, Ingenieurbauwerken etc. einschl. des dabei verwendeten Materials

 

 

·    Ermitteln und Aufgliedern der Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

 

·    Auf- und Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen und der Besonderen und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen

·    Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

Für komplexe Vorhaben bietet es sich in der Regel an, vorab einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, um geeignete Bieter für die Aufgabe zu filtern. Die Vorbereitung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes stellt eine „besondere“ Leistung dar, die gesondert zu vergüten ist. Trotz der Mehraufwendungen in der Ausführungsvorbereitung hat das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes in den meisten Fällen den Vorteil, dass in der Regel die für die reibungslose Durchführung der Maßnahme notwendige Fachkompetenz und Zuverlässigkeit durch den Bieterkreis gewährleistet wird.

·     Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen für die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes

·     Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes einschließlich Auskunftserteilung an potenzielle Bieter

·     Prüfen und Werten von Teilnahmeanträgen einschließlich Auswertungsprotokoll und Empfehlung zur Angebotsaufforderung

·     Vorbereiten und Mitwirken an Aufklärungsgesprächen einschl. Dokumentation

·    Einholen von Angeboten

 

 

·    Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preis­spiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller fachlich Beteiligten

 

 

·    Verhandlung mit Bietern

 

 

·    Kostenanschlag und Vergleich mit der Kosten­berechnung

 

 

·    Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern

·    Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

 



Abschnitt 4: Überwachung und Dokumentation

Regelleistung

Kommentar

Eventualleistung

·    Überwachen der Ausführung der Leistungen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

Die im Folgenden dargestellten Regelleistungen berücksichtigen Leistungen, die im klassischen Sinn einer „Bauoberleitung“ und/oder einer „örtlichen Bauüberwachung“ gemäß HOAI zuzuordnen sind. Es ist vorab zu klären, ob die Leistungen durch einen Dritten oder die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder selbst durchzuführen sind.

·    Abstecken der Hauptachsen und des Sanierungsobjektes; Sa­nierungsbereich örtlich kennzeichnen

·    Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter

·    Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Bauzeitenplans

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die erforderlichen Leistungen des SiGeKo sowie des BGR 128-Koordinators und die Bauüberwachung zu koppeln. Dieses Verfahren vereinfacht in der Regel die Kommunikation auf der Baustelle und ist in der Regel auch kosteneffizienter. Es ist zu berücksichtigen, dass die notwendigen Zeiträume zur Erfüllung der gestellten Aufgaben ausreichend bemessen sind.

Darüber hinaus sind bei komplexeren Maßnahmen getrennte Kontrollfunktionen ggf. positiv im Hinblick auf eine klare Trennung von Ausführung und Überwachung.

·    Wahrnehmen der Funktion eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators

·    Überwachen auf Einhaltung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes gemäß BGR 128

·    Überwachen auf Einhaltung des Abfallentsorgungskonzeptes

 

 

·    Führen eines Bautagebuches

 

·    Erstellen von Zwischenberichten

·    Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

 

 

·  Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der begleitenden Beprobung

 

 

·    Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer fachlich Beteiligter unter Feststellen von Mängeln und Anfertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

·    In Verzug setzen der ausführenden Unternehmen

·    Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

 

 

·    Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

·    Rechnungsprüfung

·    Auflisten der Verjährungsfristen der Gewähr­leistungsansprüche

 

 

·    Erstellen der Abschluss­dokumentation durch systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse

Bei Rückbaumaßnahmen im Bestand ist eine ausführliche Dokumentation und deren Darstellung in einem Bestandskataster bedeutend für die langfristige Beurteilung der Maßnahme. Das gilt insbesondere für die Sanierung von Gebäuden im Hinblick auf die Beseitigung oder auch Sicherung von schadstoffbehafteten Bauteilen/-körpern. Insbesondere bei Sicherungsmaßnahmen ist die nachhaltige Wirkung zu dokumentieren und zu überwachen.

·    Aufstellen und Fortschreiben des Bestandskatasters

·    Fortschreiben der Ergebnisse in einem Geoinformationssystem

·    Aufstellen eines Nachsorge- bzw. Langzeitüberwachungskonzeptes mit Zeitplan

·    Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

·    Kostenfeststellung

 

 

·    Baufeldbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen

 

 

·    Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungs­ansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten

 

 

·    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

 

 



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A-4.2 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von Ingenieurbüros und Fachplanern

Der Anforderungskatalog steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung.


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A-4.3 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von ausführenden Unternehmen

Der Anforderungskatalog steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung.


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A-4.4 Unterlagen zur Rückbauplanung

Die Aufstellung des Anhangs A-4.4 steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung. Sie umfasst sämtliche relevanten Unterlagen, die im Rahmen der Rückbauplanung erstellt werden bzw. vorzulegen sind. Die Aufstellung dient als Checkliste für den Auftraggeber.


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A-4.5 Technische Spezifikation – Abschlussdokumentation des Rückbaus

A Einführung

Die durchgeführten Rückbaumaßnahmen sowie vor allem Angaben zur Entsorgung der angefallenen Abfälle sind in einem zusammenfassenden Bericht entsprechend den folgenden Hinweisen übersichtlich durch die fachtechnische Begleitung der Maßnahme darzustellen bzw. zu dokumentieren. Diese textlichen Beschreibungen werden ergänzt und unterstützt durch Tabellen, Abbildungen, Graphiken, Pläne usw., die in den Text eingebunden oder als Anlagen beigefügt sind.

Welche Beschreibungen und Darstellungen für eine nachvollziehbare Dokumentation im Einzelfall erforderlich sind, liegt letztlich in der Verantwortung des Auftragnehmers. Als Kalkulationsgrundlage und auch zur Erleichterung der Bearbeitung durch den Auftraggeber ist eine einheitliche Berichtsstruktur in Form einer Mustergliederung vorgegeben. Diese stellt inhaltliche Mindestanforderungen dar und gibt eine formale Reihenfolge vor, von der entsprechend der Aufgabenstellung abgewichen werden kann.


B Allgemeines

Jeder Bericht ist mit Deckblatt, Inhalts-, Anlagen- und Literaturverzeichnis zu versehen. Jede Seite des Berichtes sollte eine Kopfzeile enthalten, in der der Name der Liegenschaft (oder eine andere eindeutige Bezeichnung) sowie die Seitenzahl stehen.

Die Anzahl der Berichte wird seitens des Auftraggebers festgelegt.

Zusätzlich ist eine digitale Dokumentation zu liefern (PDF-Format bzw. nach Vorgabe des Auftraggebers).


C Gliederung

Deckblatt

  • Bezeichnung (Vorabzug/Endbericht)
  • Titel
  • Name der Liegenschaft, Liegenschaftsnummer, ggf. Gebäude/Fläche
  • Auftraggeber (ggf. Projektmanager)
  • Auftragnehmer
  • Auftrag vom: Datum
  • Anzahl der Seiten, Abbildungen, Anlagen
  • Gutachter: Firma, Namen
  • Ort und Datum der Fertigstellung
  • Nummer des Exemplars


Inhaltsverzeichnis

mit Angabe von Seitenzahlen


Anlagenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Text

1 Anlass und Aufgabenstellung
  • Auftraggeber, Auftragsdatum
  • Auftragnehmer
  • Aufgabenstellung gemäß Leistungsbeschreibung (Inhalt und Grund der Beauftragung)
  • Grundlagen der Beauftragung (Angebote, Verträge)


2 Standortbeschreibung

  • Lage, Fläche, bauliche Anlage
  • kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der vorhergehenden Untersuchungen


3 Durchgeführte Arbeiten

3.1 Projektbeteiligte

  • Subunternehmer (Name, Auftragsart, -umfang)
  • beteiligte Behörden
  • sonstige


3.2 Arbeitsschritte und zeitlicher Ablauf

  • Erläuterung der Arbeitsschritte (Entrümpelung, Demontage, Entkernung usw.)
  • eingesetzte Techniken (Geräte)
  • zeitlicher Ablauf z. B. nach Rückbaufortschritt
  • Besonderheiten und Abweichungen von der Planung (Rückbaukonzept)


3.3 Fachgutachterliche Begleitung

  • Aufgaben und Umfang der fachgutachterlichen Begleitung


3.4 Probennahme, Analytik und Deklaration

  • zusammenfassende Erläuterung der Probennahme und Deklarationsanalytik
  • Ergebnisse der Deklaration vorrangig in den Anlagen (Verweise)


3.5 Arbeitssicherheit/Emissions- und Nachbarschaftsschutz

  • Erläuterung der eingesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zum Emissions- und Nachbarschaftsschutz (z. B. Staub, Lärm)


3.6 Maßnahmen zur Beweissicherung


Erläuterungen von Maßnahmen zur Beweissicherung, z. B. zu benachbarten Gebäuden


3.7 Entsorgungswege und Stoffströme

  • Erläuterung der Entsorgungswege, nach Abfallarten
  • Verweis auf Entsorgungsnachweise


4 Kosten

Zusammenstellung sämtlicher Rückbau- und Entsorgungskosten


5 Standortsituation nach dem Rückbau

  • Erläuterung der baulichen Situation nach Abschluss des Rückbaus, z. B. noch bestehende Bauwerksreste
  • Zustand der Fläche (z. B. Wiederauffüllungen, Verfüllungen von Hohlräumen)


6 Empfehlungen und weitergehende Maßnahmen, Zusammenfassung

  • abschließende Beurteilung
  • Empfehlungen im Hinblick auf Nachnutzung
  • Zusammenfassung

Anlagen

1 Kartographische Darstellung

  • Übersichtskarte
  • Bestandsplan vor dem Rückbau
  • Bestandsplan nach dem Rückbau


Hinweis: Eine Karte enthält

  • Rahmen, Legende, Nordpfeil,
  • Titel bzw. Schriftfeld mit Titel der Karte, Name des Bearbeiters, des Auftragnehmers, Datum der Bearbeitung, Blattnummer, Anlage-Nummer (nach DIN 6771),
  • Maßstableiste mit Maßstabzahl (Maßstabsangaben nach DIN ISO 5455),
  • Zitierleiste.


2 Behördliche Nachweise und wichtiger Schriftverkehr

  • Voranmeldung des Rückbaus an Gewerbeaufsicht
  • Anmeldung Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest)
  • ggf. Schriftverkehr zur liegenschaftsinternen Verwertung von Rückbaumaterial
  • sonstige für den Rückbau wichtige Nachweise/Schreiben


3 Laborberichte (Analysen), ggf. Probennahmeprotokolle

4 SiGePlan

5 Fotodokumentation

  • Situation vor dem Rückbau
  • Dokumentation des Bauablaufs (Besonderheiten) zur Standortsituation nach Abschluss
  • Rückbau


6 Entsorgungsnachweise

7 Tabellarische Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise

  • gefährliche Abfälle
  • nicht gefährliche Abfälle


8 Datenträger (zu Ex. ...)

Auf dem Datenträger ist der gesamte Bericht (Textteil, Anlagen ggf. außer 6) im PDF-Format und in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Format abzugeben.


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