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3.1 Rechtlicher Rahmen

Wichtige Rechtsbereiche

Im Zusammenhang mit Rückbau-, Um- und Neubaumaßnahmen sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten. Folgende Rechts- und Regelungsbereiche sind hier insbesondere zu nennen:

  • Abfallrecht
  • Baurecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Haushaltsrecht

Des Weiteren können im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auch folgende Rechtsbereiche tangiert werden:

  • Gefahrstoffrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Naturschutzrecht

Dies umfasst, ausgehend von den übergeordneten EU-Bestimmungen, sowohl Regelungen des Bundes als auch der Bundesländer und insbesondere in Bezug auf das Abfallrecht ggf. auch der Kommunen.


§ 45 KrWG

Hervorzuheben sind die grundlegenden Pflichten der öffentlichen Hand gemäß § 45 KrWG: Bei Baumaßnahmen haben die Behörden des Bundes abzuwägen und zu prüfen, „ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die sich durch [...] Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen [...] im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur Verwertung hergestellt worden sind“ (s. a. § 7 BHO). Dieser Grundsatz ist auch in zahlreichen Abfallgesetzen der Länder verankert.

Das Kapitel 3 gibt eine Übersicht über die fünf erstgenannten Rechtsgebiete. Die Rechtsquellen sind im Anhang A-1 aufgeführt.

Die Aktualität und Relevanz der rechtlichen Grundlagen ist jedoch in jedem Einzelfall (Bauprojekt) insbesondere unter Würdigung länderspezifischer Regelungen zu prüfen.


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